AGB'S
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Reiterhof Zoltingen
Tatjana Zoller
Reiterhof Zoltingen
Zoltingen 18
86657 Bissingen
Telefon: +49 175 4186208
E-Mail: info@reiterhofzoltingen.de
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Reitunterricht, Abonnements, Kennenlernstunden, Einzelstunden, Kurse und sonstige Leistungen des Reiterhofs Zoltingen.
Vertragsnehmer ist die volljährige Person, die den jeweiligen Vertrag abschließt und zur Zahlung verpflichtet ist.
Reiter ist die Person, die die gebuchte Leistung tatsächlich wahrnimmt.
Ist der Reiter minderjährig, muss der Vertrag durch einen gesetzlichen Vertreter oder eine entsprechend bevollmächtigte volljährige Person abgeschlossen werden.
Mit Abschluss eines Vertrages werden diese AGB sowie die jeweils geltenden Sicherheits-, Stall- und Hofregeln anerkannt.
§ 2 Leistungsangebot und Einteilung
Der Reiterhof Zoltingen bietet insbesondere folgende Leistungen an:
- Kennenlernstunden
- Gruppenunterricht
- Longenunterricht
- Einzelunterricht
- Dressurunterricht
- Springunterricht
- Cavaletti- und Stangenarbeit
- Ausritte
- Abonnementmodelle
- Kurse, Veranstaltungen und ergänzende Angebote
Art, Dauer und Preis der jeweiligen Leistung ergeben sich aus der bei Buchung bzw. Vertragsschluss gültigen Leistungs- und Preisübersicht.
Die Einteilung von Reitern sowie die Auswahl von Pferden und Ponys erfolgt durch den Reiterhof unter Berücksichtigung von Ausbildungsstand, körperlichen Voraussetzungen, Sicherheit, Verfügbarkeit und Pferdewohl.
Ein Anspruch auf ein bestimmtes Pferd, Pony, eine bestimmte Reitlehrerin oder eine bestimmte Gruppenzusammensetzung besteht nicht.
§ 3 Kennenlernstunde
Neue Reitschüler nehmen grundsätzlich zunächst an einer Kennenlernstunde teil, sofern der Reiterhof nicht im Einzelfall etwas anderes bestimmt.
Die Kennenlernstunde dient insbesondere:
- dem gegenseitigen Kennenlernen,
- der Einschätzung des Ausbildungsstandes,
- der Prüfung der geeigneten Unterrichtsform,
- der Auswahl eines geeigneten Pferdes oder Ponys,
- der anschließenden Einteilung in ein passendes Angebot.
Aus einer Kennenlernstunde entsteht kein Anspruch auf Aufnahme in ein bestimmtes Abo, eine bestimmte Gruppe oder auf einen bestimmten regelmäßigen Unterrichtstermin.
§ 4 Abschluss eines Abo-Vertrages
Der Abschluss eines Abonnements erfolgt über das vom Reiterhof bereitgestellte digitale Anmeldeverfahren.
Der Vertragsnehmer gibt dort die erforderlichen Vertragsdaten, die Daten des Reiters, das gewünschte Abo sowie den vorgesehenen Vertragsbeginn an.
Vor dem verbindlichen Abschluss erhält der Vertragsnehmer eine Zusammenfassung der von ihm ausgewählten Vertragsdaten.
Mit der ausdrücklich als verbindlicher Vertragsabschluss gekennzeichneten digitalen Bestätigung erklärt der Vertragsnehmer den kostenpflichtigen Abschluss des gewählten Abonnements.
Der Vertragsnehmer bestätigt dabei, volljährig und entweder selbst Reiter oder als gesetzlicher Vertreter bzw. entsprechend bevollmächtigte Person berechtigt zu sein, den Vertrag für den angegebenen Reiter abzuschließen.
Die Vertragsbestätigung wird dem Vertragsnehmer elektronisch übermittelt.
§ 5 Abo-Modelle und Vertragsgegenstand
Der Reiterhof bietet insbesondere Gruppen-Abos, Longen-Abos und Einzel-Abos in den jeweils angebotenen wöchentlichen Unterrichtshäufigkeiten an.
Der individuell vereinbarte Abo-Typ, der monatliche Preis, der Leistungsumfang und der Vertragsbeginn ergeben sich aus der jeweiligen digitalen Vertragsbestätigung.
Die jeweils aktuelle Preisliste allein ändert einen bereits abgeschlossenen Vertrag nicht automatisch.
§ 6 Vertragsbeginn
Abonnements beginnen grundsätzlich zum ersten Tag eines Kalendermonats.
Ein abweichender Vertragsbeginn ist nur möglich, wenn dieser ausdrücklich zwischen Reiterhof und Vertragsnehmer vereinbart und in der Vertragsbestätigung festgehalten wurde.
§ 7 Zahlung
Die vereinbarte monatliche Abo-Gebühr ist monatlich im Voraus zu entrichten und spätestens zum 3. Werktag des jeweiligen Monats fällig.
Bei Zahlungsverzug kann der Reiterhof nach erfolgloser Zahlungsaufforderung die Teilnahme am Unterricht bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen aussetzen.
Bereits bestehende Zahlungsansprüche bleiben hiervon unberührt.
Zusätzliche Mahnkosten dürfen nur im gesetzlich zulässigen Umfang verlangt werden.
§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung
Das Abo wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Es kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
Die Kündigung kann mindestens in Textform, beispielsweise per E-Mail, erklärt werden.
Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Soweit für online abschließbare Dauerschuldverhältnisse gesetzlich eine elektronische Kündigungsmöglichkeit vorgeschrieben ist, wird diese entsprechend den gesetzlichen Anforderungen bereitgestellt.
§ 9 Absage durch den Reiter bei Abo-Stunden
Kann der Reiter eine vereinbarte Abo-Einheit nicht wahrnehmen, muss die Absage spätestens 24 Stunden vor Unterrichtsbeginn erfolgen.
Bei fristgerechter Absage kann nach Verfügbarkeit ein Ersatztermin angeboten werden. Ein Anspruch auf einen Ersatztermin besteht nicht.
Ersatztermine können nur innerhalb des laufenden Vertragsverhältnisses und innerhalb von sechs Wochen nach dem ursprünglich vereinbarten Termin wahrgenommen werden.
Nicht rechtzeitig abgesagte oder nicht wahrgenommene Unterrichtseinheiten verfallen grundsätzlich ersatzlos, soweit dies rechtlich zulässig ist.
§ 10 Persönliche Verhinderung und Nachholtermine
Krankheit, Urlaub, schulische oder berufliche Termine sowie sonstige persönliche Verhinderungen des Reiters liegen grundsätzlich im Verantwortungsbereich des Vertragsnehmers.
Daraus entsteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung, Gutschrift, Verlängerung des Abonnements oder einen bestimmten Nachholtermin.
Soweit der Reiterhof freiwillig einen Ersatztermin anbietet, erfolgt dies ausschließlich im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten.
§ 11 Längere Krankheit oder Verletzung
Bei einer durchgehenden reitunfähigen Erkrankung oder Verletzung von mindestens vier Wochen kann der Vertragsnehmer eine vorübergehende Ruhendstellung des Abonnements beantragen.
Der Reiterhof kann hierfür einen geeigneten ärztlichen Nachweis verlangen.
Die Ruhendstellung ist auf maximal zwei volle Kalendermonate pro Vertragsjahr begrenzt und muss unverzüglich nach Bekanntwerden beantragt werden.
Eine rückwirkende Ruhendstellung für bereits vergangene Monate ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Während der bestätigten Ruhendstellung besteht kein Anspruch auf den bisherigen Gruppenplatz oder festen Unterrichtstermin.
Nach Ende der Ruhendstellung erfolgt die Wiedereinteilung nach Verfügbarkeit und Ausbildungsstand.
§ 12 Ferien, Feiertage und betriebliche Unterrichtspausen
Die monatliche Abo-Gebühr ist als gleichmäßige monatliche Vergütung für den im jeweiligen Abo vereinbarten Unterricht über das Vertragsjahr kalkuliert.
Unterrichtsfreie Zeiten, Ferienregelungen und im Voraus angekündigte betriebliche Unterrichtspausen werden bei der Kalkulation des Abo-Preises berücksichtigt.
§ 13 Ausfall durch den Reiterhof
Fällt Unterricht aus Gründen aus, die der Reiterhof zu vertreten hat, wird soweit möglich eine Vertretung, ein Ersatztermin oder eine andere geeignete Ersatzleistung angeboten.
Kann eine geschuldete Leistung dauerhaft nicht erbracht oder angemessen ersetzt werden, bleiben die gesetzlichen Ansprüche des Vertragsnehmers unberührt.
§ 14 Pferdewohl, Krankheit eines Pferdes und organisatorische Änderungen
Der Reiterhof ist berechtigt, aus Gründen des Tierwohls, der Gesundheit oder der Belastungssteuerung ein vorgesehenes Pferd oder Pony kurzfristig auszutauschen oder nicht einzusetzen.
Unterrichtsinhalte können aus Sicherheits-, Wetter-, Gesundheits- oder Tierschutzgründen angepasst werden.
Soweit fachlich sinnvoll und dem Vertragszweck entsprechend, kann anstelle der ursprünglich vorgesehenen Unterrichtsform insbesondere Theorieunterricht, Bodenarbeit, Pferdekunde oder eine andere geeignete reiterliche Unterrichtseinheit durchgeführt werden.
§ 15 Verspätung
Verspätet sich ein Reiter, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Verlängerung der Unterrichtszeit.
Ist eine sichere und sinnvolle Teilnahme aufgrund der Verspätung nicht mehr möglich, kann die Reitlehrerin die Teilnahme verweigern.
Die Vergütungspflicht bleibt bei vom Reiter verursachter Verspätung grundsätzlich bestehen.
§ 16 Gesundheit und Mitwirkung
Der Vertragsnehmer ist verpflichtet, den Reiterhof vor Teilnahme über gesundheitliche oder körperliche Einschränkungen des Reiters zu informieren, soweit diese für die sichere Durchführung des Reitunterrichts relevant sind.
Hierzu können insbesondere Allergien, Asthma, Epilepsie, Diabetes, erhebliche körperliche Einschränkungen oder akute Verletzungen gehören.
Änderungen relevanter Kontaktdaten sind unverzüglich mitzuteilen.
Gesundheitsdaten werden nur erhoben und verarbeitet, soweit dies für die sichere Durchführung der Leistung erforderlich und datenschutzrechtlich zulässig ist.
§ 17 Sicherheit und Verhalten
Während des Unterrichts sind ein geeigneter Reithelm, geeignetes festes Schuhwerk und funktionale Kleidung zu tragen.
Den Anweisungen des Personals ist aus Sicherheitsgründen Folge zu leisten.
Der Reiterhof kann einen Reiter von einer Unterrichtseinheit ausschließen, wenn aufgrund ungeeigneter Ausrüstung, gesundheitlicher Beeinträchtigung, grob unsicheren Verhaltens, Nichtbefolgung von Sicherheitsanweisungen oder tierwidrigen Verhaltens eine sichere Durchführung nicht gewährleistet ist.
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann der Reiterhof das Vertragsverhältnis nach den gesetzlichen Voraussetzungen außerordentlich kündigen.
§ 18 Minderjährige und Aufsicht
Bei minderjährigen Reitern bleibt die allgemeine Aufsichtspflicht außerhalb der konkret vereinbarten Unterrichtszeit bei den Sorgeberechtigten.
Die Obhut des Reiterhofs beginnt grundsätzlich mit der vereinbarten Unterrichtszeit und endet mit deren Abschluss, soweit keine gesonderte Betreuung vereinbart wurde.
Eltern oder Begleitpersonen sind dafür verantwortlich, dass minderjährige Reiter rechtzeitig gebracht und nach Unterrichtsende wieder übernommen werden.
§ 19 Haftung
Die Haftung des Reiterhofs Zoltingen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
Der Reitsport und der Umgang mit Pferden sind naturgemäß mit besonderen Risiken verbunden. Den Sicherheitsanweisungen des Reiterhofs ist daher jederzeit Folge zu leisten.
Für mitgebrachte persönliche Gegenstände übernimmt der Reiterhof keine Verwahrungspflicht, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 20 Preisanpassungen
Änderungen der Abo-Preise werden dem Vertragsnehmer mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform mitgeteilt.
Für bereits bestehende Verträge gelten Preisanpassungen nur im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und einer wirksamen vertraglichen Grundlage.
§ 21 Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Weitere Informationen enthält die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung des Reiterhofs Zoltingen.
§ 22 Verbraucherstreitbeilegung
Der Reiterhof Zoltingen ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 23 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Beachtung zwingender verbraucherschützender Vorschriften.
Die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen bleiben unberührt.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand: August 2026
